AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rent-a-Partment.com

I. Allgemeines

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sind die Bedingungen, zu denen Rent-a-Partment (nachfolgend: RAP) eine Plattform zur Verfügung stellt, auf der Anbieter (nachfolgend: Vermieter) und Nachfrager (nachfolgend: Mieter) von möblierten Wohnungen oder Teilen von Wohnungen, insbesondere einzelnen Zimmern in Wohngemeinschaften, für den vorübergehenden Gebrauch (nachfolgend: Wohnungen) zusammenfinden und einen Vertrag über die zeitlich beschränkte Anmietung der Wohnungen (nachfolgend: Mietvertrag) abschließen können (die Plattform mit den vorstehenden Funktionen nachfolgend zusammen: Plattform).
  2. RAP ist lediglich Betreiberin der Plattform und bietet nicht selbst Wohnungen auf der Plattform an. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen den Vermietern und den Mietern (nachfolgend auch gemeinsam: Nutzer) zu den im Einzelnen vereinbarten Bedingungen zustande. RAP wird dabei nicht Partei des Mietvertrags, agiert nicht als Vertreterin einer der Vertragsparteien des Mietvertrags und handelt auch nicht als Maklerin. RAP nimmt keinen Einfluss auf die Entscheidung über den Abschluss von Mietverträgen zwischen den Nutzern, sondern stellt lediglich die technische Infrastruktur für die Anbahnung und den Vertragsschluss zur Verfügung.
  3. Die Plattform dient lediglich dem Abschluss von Mietverträgen über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch. Vermieter und Mieter versichern insofern, dass der Mieter nach ihrem übereinstimmenden Verständnis nicht beabsichtigt, seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt in die Wohnung zu verlegen, sondern lediglich eine vorübergehende Nutzung erfolgt.
  4. Diese AGB regeln abschließend die Bedingungen, zu denen Nutzer die Plattform nutzen können und RAP die hiermit zusammenhängenden Leistungen erbringt. Abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten nicht, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder RAP in Kenntnis von diesen Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Leistungen von Rent-a-Partment

  1. RAP stellt für das Zustandekommen der Verträge zwischen Vermietern und Mietern über die Plattform eine digitale Kommunikationsumgebung zur Verfügung, auf der Vermieter Informationen zu ihren Wohnungen sowie Fotos und den Bedingungen der Vermietung (nachfolgend: Inserate) einstellen können. Mieter haben die Möglichkeit, nach Wohnungen zu suchen, die ihren Bedürfnissen entsprechen, Preise und sonstige Konditionen zu vergleichen, Kontakt zu Vermietern aufzunehmen und einen Mietvertrag abzuschließen.
  2. RAP bemüht sich darum, die Erreichbarkeit der Plattform über das Internet sowie die technische Funktionsfähigkeit in größtmöglichem Maße zu gewährleisten. Durch an der Plattform durchgeführte Wartungsarbeiten, die Weiterentwicklung der Funktionalitäten oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Derartige Einschränkungen oder Unterbrechungen wird RAP, soweit möglich, den Nutzern rechtzeitig ankündigen.
  3. Um betrügerischem Verhalten vorzubeugen, führt RAP eine Verifizierung von Vermietern und Mietern entsprechend der Regelung in § 4 durch. Gemäß der Regelung in § 5 wird auch ein Customer Support angeboten. Mieter können durch das Stellen von Buchungsanfragen den Buchungsprozess nach § 14 einleiten und mit dem Vermieter kommunizieren. Weiter werden gemäß der Regelung in § 15 Musterverträge zur Verfügung gestellt, über deren Verwendung sich die Nutzer verständigen können. RAP ermöglicht Vermietern und Mietern, die zwischen ihnen geschlossenen Mietverträge entsprechend der Regelung in § 16 zu unterzeichnen und digital per Email zu versenden.

II. Nutzung der Plattform

§ 3 Registrierung auf der Plattform

  1. Einige Funktionen auf der Plattform, insbesondere das Einstellen von Inseraten durch Vermieter sowie das Stellen von Buchungsanfragen durch Mieter, erfordern das vorherige Ausfüllen von Onlineformularen. Die Datenschutzerklärung von RAP kann hier abgerufen werden. Die Erstellung eines Accounts ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und natürlichen Personen im Alter von mindestens 18 Jahren gestattet. Bei der Registrierung sind zutreffende und vollständige Angaben zu machen. Diese sind auch danach stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
  2. Vermieter sind verpflichtet, bei der Registrierung, spätestens jedoch vor dem Abschluss eines Mietvertrags, wahrheitsgemäß anzugeben, ob sie als Unternehmer oder Verbraucher inserieren. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Vermieter, die Unternehmer sind, sind verpflichtet, eine Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

§ 4 Verifizierung von Vermietern und Mietern

  1. Um Identitätstäuschungen und Betrugsfällen möglichst weitgehend vorzubeugen und die Sicherheit und Integrität der Plattform zu gewährleisten, verifiziert RAP die Identität von auf der Plattform registrierten Vermietern und Mietern. RAP setzt hierbei verschiedene Verfahren ein und kann sich hierfür insbesondere auch den Dienstleistungen dritter Unternehmen bedienen. Soweit dabei von RAP die Vorlage von Dokumenten verlangt wird, sind diese innerhalb von zwei Werktagen zur Verfügung zu stellen.
  2. Eine Verifizierung der Vermieter kann insbesondere durch die Überprüfung von Ausweisdokumenten und/oder sonstigen Dokumenten erfolgen. Daneben können auch in einem fernmündlichen Gespräch Informationen abgefragt werden, um die Identität des Vermieters zu bestätigen.
  3. Die Verifizierung der Mieter erfolgt durch den Abgleich mit Ausweisdokumenten sowie gegebenenfalls der Überprüfung weiterer Dokumente. Darüber hinaus können auch Nachweise über die Bonität bzw. das Gehalt und die finanziellen Verhältnisse zum Zwecke der Überprüfung der Fähigkeit zur Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem Mietvertrag angefordert werden. Daneben können auch weitere Dokumente zum Nachweis eines besonderen Status angefordert werden (z.B. Immatrikulationsbescheinigung).
  4. Mit der Verifizierung der Vermieter ist keine Aussage über die Existenz der Wohnung, deren Zustand oder die Richtigkeit der vom Vermieter im Inserat gemachten Angaben verbunden. Die Verifizierung beinhaltet lediglich die Information, dass der Nutzer das von RAP implementierte Verifizierungsverfahren durchlaufen hat. Bei dennoch bestehenden Zweifeln sind die Nutzer selbst gehalten, sich in geeigneter Weise über die Identität sowie die Verfügungsbefugnis ihres Vertragspartners zu informieren.

§ 5 Customer Support

RAP bietet Nutzern einen Customer Support per E-Mail und Telefon in deutscher Sprache (montags bis freitags 10:00-18:00 Uhr CET). In diesem Rahmen erfolgt eine Unterstützung von Vermietern und Mietern bei der Nutzung der Plattform, deren Funktionsweise, der Stellung von Buchungsanfragen und bei gegebenenfalls danach auftretenden Problemen während der Durchführung des Mietvertrags. Hierbei können jedoch nur allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt werden. Es besteht insofern kein Anspruch der Nutzer auf einen bestimmten Erfolg oder die Zurverfügungstellung bestimmter Informationen.

§ 6 Verbotene Verhaltensweisen

  1. Nutzer haben sämtliche Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden, geltende Gesetze verletzen oder Rechte Dritter beeinträchtigen können. Insbesondere ist es untersagt,
    • die Persönlichkeitsrechte anderer Nutzer oder Dritter zu verletzen, etwa durch die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen oder von Bildnissen erkennbarer Personen ohne deren Einwilligung,
    • urheberrechtlich geschützte Inhalte zu nutzen, ohne dass hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage vorliegt oder auf andere Weise das geistige Eigentum oder sonstige Rechte anderer Nutzer oder Dritter zu verletzen,
    • andere Nutzer oder Dritte zu schädigen, betrügerische Aktivitäten vorzunehmen, Spam- oder Phishing-Nachrichten zu versenden oder derartige Inhalte in Inseraten zu veröffentlichen,
    • auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang sie nicht berechtigt sind oder diese zu verändern sowie
    • technische Sicherheitsmaßnahmen zu deaktivieren, zu stören oder anderweitig zu umgehen.
  2. Des Weiteren ist es Nutzern untersagt, Bots, Crawler, Scraper oder andere automatisierte Verfahren zu verwenden, um auf die Plattform zuzugreifen, Daten oder andere Inhalte zu speichern, anderweitig mit ihr zu interagieren oder die ordnungsgemäße Funktion der Plattform zu beeinträchtigen. Insbesondere ist es untersagt, Vervielfältigungen zum Zwecke des Text und Data Minings gemäß § 44b UrhG (oder sollte für urheberrechtlichen Inhalt ein ausländisches Gesetz zur Anwendung kommen, dann die vergleichbare Norm für dieses Land) vorzunehmen.

§ 7 Löschung und Beschränkung von Inhalten, Sperrung von Nutzern, Überprüfung von Inseraten auf betrügerische Aktivitäten

  1. RAP behält sich im Falle von Verletzungen dieser AGB unbeschadet des Rechts zur Kündigung nach § 29(3) und (4) vor, Nutzer zu verwarnen, Inserate oder sonstige Inhalte zu löschen, die Möglichkeiten der Nutzung der Plattform für den betreffenden Nutzer einzuschränken oder ihn zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Über das Ergreifen derartiger Maßnahmen wird RAP nach billigem Ermessen entscheiden.
  2. RAP überprüft Inserate darauf, ob sie Anhaltspunkte für betrügerische Aktivitäten enthalten. Hierzu wird ein automatisierter Filter zur Überprüfung der zur Verfügung gestellten Informationen verwendet, um derartige Inserate zu identifizieren und zu sperren. Dieser Filter überprüft auch jede nachträgliche Änderung von bereits veröffentlichten Inseraten. Gibt es Anhaltspunkte für einen Betrugsversuch, werden neu eingestellte Inserate nicht veröffentlicht und bereits veröffentlichte Inserate gesperrt. Inserate können nach Überprüfung im Einzelfall durch RAP manuell freigegeben werden.

III. Inserieren von Wohnungen

§ 8 Erstellung von Inseraten

  1. Vermieter, die eine Wohnung über die Plattform zur Anmietung anbieten, versichern ausdrücklich, zur entsprechenden Verfügung über die Wohnung berechtigt zu sein. Vermieter haften gegenüber RAP und ihren Vertragspartnern für alle Schäden, die sich aus einer fehlenden Verfügungsberechtigung über die Wohnung ergeben. Weiter versichern sie, sich mit den für die Gemeinde, in der die Wohnung belegen ist, geltenden Regelungen für Zweckentfremdung befasst zu haben und keine rechtlich unzulässige Zweckentfremdung vorzunehmen.
  2. Vermieter sind verpflichtet, die von ihnen angebotene Wohnung auf der Plattform richtig und vollständig zu beschreiben. Hierfür müssen mindestens die bei der Erstellung des Inserats abgefragten Informationen angegeben werden. Fotos müssen den tatsächlichen Zustand der Wohnung wiedergeben und sind zu aktualisieren, sobald Änderungen an der Wohnung vorgenommen werden. Die Angaben zur Verfügbarkeit sind ebenfalls ständig aktuell zu halten.
  3. Wenn Fotos von der Wohnung durch RAP oder im Auftrag von RAP gemäß der Regelung in § 9 erstellt wurden, sind Vermieter ebenfalls verpflichtet, etwaige Änderungen am Zustand oder an der Ausstattung der Wohnung unverzüglich in der Beschreibung des Inserates oder durch aktuelle Fotos kenntlich zu machen.
  4. Vermieter haben neben den erforderlichen Daten und Fotos folgende Dokumente zur Wohnung zur Verfügung zu stellen:
    • Hausordnung, soweit vorhanden
    • Energieausweis
    • Ausstattungsliste
  5. Sofern Vermieter mehrere Wohnungen auf der Plattform anbieten, sind die Angaben und Unterlagen gesondert für jede Wohnung zur Verfügung zu stellen.
  6. Für jede Wohnung darf nur ein Inserat auf der Plattform angelegt werden. Die Erstellung von mehreren Inseraten für eine Wohnung ist untersagt. Hiervon nicht erfasst ist das Erstellen von verschiedenen Inseraten für mehrere Teile einer Wohnung, die gesondert zur Vermietung angeboten werden.
  7. Vermietern ist es untersagt, Inserate auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen.
  8. Die Vermieter versichern, dass der von ihnen bestimmte Pauschalmietpreis alle auftretenden Nebenkosten beinhaltet. Dazu gehören:
    • Betriebskosten
    • Strom
    • Gas
    • Wasser
    • Heizung
    • Internet
  9. Für Parkplätze oder die Nutzung einer Tiefgarage können Mehrkosten anfallen. Auf diese ist gesondert hinzuweisen.

§ 9 Anfertigung von Fotos der Wohnung

  1. Stellen Vermieter eine Wohnung für mindestens ein 2 Jahre exklusiv auf dem Portal von RAP zur Verfügung, bietet RAP in München den Service eines professionellen Fotoshootings der Wohnung an. Die Verfügbarkeit und Nutzung dieses Services ist im Einzelnen mit RAP abzustimmen.

§ 10 Rechteeinräumung und Garantie

  1. Der Vermieter räumt RAP an den für die Erstellung des Inserats übermittelten Inhalten, insbesondere Beschreibungstexten und Fotos, ein unentgeltliches, nicht ausschließliches Recht ein, diese Inhalte ganz oder teilweise zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen, diese Rechte zu übertragen und Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen von RAP gegenüber den Nutzern erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte mit jedem Mittel und in jeder Form zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und sie öffentlich zugänglich zu machen. Dies beinhaltet auch das Recht zur Bearbeitung der Inhalte sowie die Nutzung in bearbeiteter Form. Umfasst ist eine Nutzung der Inhalte auf der Plattform von RAP, beispielsweise bei der Anzeige von Inseraten insbesondere nach der Nutzung der Suchfunktion, aber auch auf Websites von Dritten, insbesondere, um die Inserate im Sinne der Regelung in § 13 zu bewerben, sowie in sozialen Netzwerken.
  2. Der Vermieter garantiert, dass die hochgeladenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind, dass er berechtigt ist über diese Rechte uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen und über diese Rechte nicht anderweitig verfügt hat bzw. verfügen wird. Der Vermieter garantiert weiter, dass alle erforderlichen Einwilligung von gegebenenfalls erkennbaren Personen vorliegen und die Inhalte auch keine sonstigen Rechte Dritter verletzen.

§ 11 Haftung für Angaben im Inserat

  1. RAP ist gemäß der Regelung in § 1(2) nicht an zwischen den Nutzern abgeschlossenen Mietvertragen beteiligt und kann auch nicht überprüfen, ob die Angaben zur Wohnung zutreffen, die der Vermieter bei der Erstellung des Inserats zur Verfügung gestellt hat. Für Inhalt und Richtigkeit der Inserate ist ausschließlich der Vermieter selbst verantwortlich.
  2. RAP stellt die Wohnungen für Vermieter auf der Plattform ein. Es obliegt den Vermietern das Onlineformular für die Anlage der Objekte elektronisch auszufüllen. Die Vermieter sind verpflichtet, die erforderlichen Informationen richtig und vollständig, gegebenenfalls nebst aktuellen Fotos, zur Verfügung zu stellen. Es gilt auch insofern die Regelung in Absatz 1. Die Haftung von RAP hierfür richtet sich nach § 25.

§ 12 Bewerbung des Inserats auf anderen Websites

RAP ist berechtigt, alle vom Vermieter auf der Plattform veröffentlichten Inserate und angebotenen Wohnungen auf allen von RAP als zielführend erachteten anderen Internetportalen zu bewerben. Hierzu zählen insbesondere soziale Netzwerke, Immobilienportale, Suchmaschinen und über Werbenetzwerke ausgespielte Anzeigen auf anderen Websites. Eine gesonderte Zustimmung durch den Vermieter ist nicht erforderlich. RAP entscheidet über die zu diesem Zwecke ergriffenen Maßnahmen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Vermieter. Ein Anspruch auf eine solche Bewerbung besteht nicht.

IV. Abschluss des Vertrags zwischen Nutzern

§ 13 Ablauf des Buchungsprozesses

  1. Sobald über die Plattform bei RAP eine Buchungsanfrage durch einen Mieter eingeht, wird der Vermieter hierüber informiert. Dieser hat die Anfrage unverzüglich anzunehmen oder begründet abzulehnen.
  2. Im Anschluss an die Annahme durch den Vermieter kontaktiert RAP den Mieter und bittet ihn, die Buchung in Textform zu bestätigen. Im Falle der Annahme wird die Wohnung für den Mieter reserviert. Die Reservierung erfolgt für mindestens 48 Stunden. Spätestens nach dieser Bestätigung der Buchung führt RAP die Verifizierung gemäß § 4 dieser AGB durch, wenn dies noch nicht vorher geschehen ist. Wurde dieses Verfahren erfolgreich durchlaufen, erfolgt die Aufforderung an den Mieter, die Service-Pauschale gemäß § 22 zu entrichten. Im Anschluss können Vermieter und Mieter den Mietvertrag über die Wohnung abschließen.

§ 14 Zurverfügungstellung von Musterverträgen

  1. RAP stellt für den Vertragsabschluss zwischen den Nutzern Musterverträge für die befristete Anmietung zur Verfügung. Es handelt sich bei den zur Verfügung gestellten Musterverträgen lediglich um allgemeine Vorschläge für die zwischen Vermietern und Mietern zu schließenden Mietverträge. Es erfolgt jedoch ausdrücklich keine Gestaltung der Regelungen unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls. RAP nimmt insofern auch keine rechtliche Prüfung vor. Es obliegt den Vermietern und Mietern, eigenständig zu prüfen, ob es sich bei den in den Musterverträgen enthaltenen Regelungen um für sie interessengerechte Bestimmungen handelt, der herangezogene Mustervertrag für die Art der Wohnung passende Regelungen enthält und diese auch rechtlich wirksam sind. Insbesondere haben die Nutzer eigenständig und auf eigene Verantwortung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB vorliegen.
  2. Es steht den Nutzern frei, die zur Verfügung gestellten Musterverträge zu verwenden. Ob für den Vertragsschluss auf die zur Verfügung gestellten Musterverträge zurückgegriffen wird, ist zwischen Vermieter und Mieter im Einzelfall abzustimmen. Die Haftung von RAP für den Inhalt dieser Musterverträge ist nach Maßgabe von § 25 dieser AGB ausgeschlossen.

§ 15 Elektronische Unterzeichnung der Verträge

  1. RAP bietet Vermietern und Mietern die Möglichkeit, Mietverträge digital zu unterzeichnen. Hierfür werden die Dokumente in digitaler Form als PDF bereitgestellt und können mittels handschriftlicher Signatur unterzeichnet und per Email versendet werden. Die Nutzer tragen Verantwortung für die Archivierung sämtlicher Informationen über die Buchung, der Vertragsdokumente und etwaiger sonstige Vereinbarungen.

§ 16 Pflichten des Vermieters vor Ort

  1. Der Vermieter hat als Ansprechpartner vor Ort für die von ihm angebotene Wohnung zur Verfügung zu stehen. Insbesondere hat der Vermieter im Falle der Vermietung der Wohnung eventuelle Wohnungsbesichtigungen, die Wohnungsübergabe, eventuelle Mängelbesichtigungen und Mängelbeseitigungen sowie die Abwicklung der Wohnungsrückgabe vorzunehmen.
  2. Sofern der Vermieter hierfür persönlich nicht zur Verfügung steht, kann er einen Vertreter benennen. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter den Namen und die Kontaktdaten des Vertreters mitzuteilen. Der Vermieter versichert, dass die benannte Person über die Pflichten als Vertreter des Vermieters informiert ist und mit deren Übernahme sowie der Weitergabe seiner persönlichen Daten an Dritte einverstanden ist. Etwaige Änderungen sind RAP binnen sieben Tagen mitzuteilen.

§ 17 Energieausweis

Der Vermieter verpflichtet sich, RAP einen Energieausweis gemäß §§ 79 ff. GEG zur Weitergabe an die Mieter vorzulegen. Sofern ein Energieausweis nicht vorliegt, verpflichtet der Vermieter sich, einen solchen unverzüglich erstellen zu lassen und an RAP zu übermitteln.

§ 18 Wohnungsgeberbestätigung

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter bei Bedarf eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

§ 19 Verantwortlichkeit für Durchführung des Mietvertrags und Abführung von Steuern

  1. Die Abwicklung der über die Plattform geschlossenen Verträge ist alleinige Angelegenheit der am Mietvertrag beteiligten Nutzer. RAP trifft insbesondere keine Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Verträge zu gewährleisten. RAP kann auch keine Gewähr für die Existenz von in Inseraten angebotenen Wohnungen, deren Zustand, die Verfügbarkeit, sowie die Richtigkeit der sonstigen vom Vermieter gemachten Angaben übernehmen.
  2. Die Vermieter tragen selbstständig Verantwortung dafür, den geltenden rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Steuern und sonstige Abgaben nachzukommen. Sie haben diese selbstständig im Einklang mit den geltenden Gesetzen ordnungsgemäß zu melden, einzuziehen und abzuführen.

V. Rent-a-Partment Service Pauschale

§ 20 Erhebung der Service-Pauschale

RAP erhebt für die nach Maßgabe dieses Vertrags erbrachten Leistungen sowohl von Vermietern als auch von Mietern eine Service-Pauschale, jeweils nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

§ 21 Service-Pauschale für Vermieter

  1. Für Vermieter fällt eine Service-Pauschale an, sobald nach einer Buchungsanfrage eines Mieters mit diesem ein Mietvertrag über die betreffende Wohnung abgeschlossen bzw. ein solcher Mietvertrag verlängert wird. Die Service-Pauschale entsteht unabhängig davon, ob der Abschluss des Vertrags über die Plattform erfolgt. Maßgeblich ist, dass die Parteien über die von RAP bereitgestellte digitale Infrastruktur zusammengefunden haben. Eine Umgehung der Service-Pauschale durch Abschluss eines Mietvertrages ohne Information an RAP oder durch anderweitige Gestaltungen ist unzulässig.
  2. Die Höhe der von den Vermietern erhobenen Service-Pauschale beläuft sich – sofern nicht anders vereinbart – auf 9% zzgl. 19% USt. (10,71% inkl. USt.) der, durch den Vermieter festgelegten, monatlichen Pauschalmiete. Der an RAP zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der Service-Pauschale auf die monatliche Pauschalmiete multipliziert mit der Anzahl an vermieteten Monaten. Bei anteiligen Monaten berechnet sich die Miete und damit die Service-Pauschale anhand der genauen Anzahl der Tage.
  3. Die Service-Pauschale wird nach Abschluss eines jeden Mietvertrages und einer jeden Verlängerung des Mietvertrags in Rechnung gestellt. Auch insofern ist eine Umgehung durch Verlängerung des Mietvertrags bzw. die Initiierung einer solchen Verlängerung ohne Information an RAP oder durch anderweitige Gestaltungen unzulässig. Auch in diesem Fall hat der Vermieter an RAP eine weitere Service-Pauschale zu entrichten. Die Service-Pauschale ist zahlbar bis 14 Tage nach Rechnungsstellung, soweit kein längeres Zahlungsziel auf der Rechnung ausgewiesen ist. Die Vermieter stimmen einer elektronischen Rechnungsübermittlung zu.

§ 22 Service-Pauschale für Mieter

  1. Für den Mieter fällt eine Service-Pauschale an, wenn das Verifizierungsverfahren nach § 4 hinsichtlich seiner Person erfolgreich durchgeführt wurde und sobald i.S.d. § 13(2) die Buchung vom Mieter verbindlich bestätigt worden ist. Die Höhe der durch RAP vom Mieter erhobenen Service-Pauschale wird im Rahmen des Buchungsvorgangs angegeben.
  2. Die Service-Pauschale ist nicht erstattungsfähig. Etwas anderes gilt nur, soweit es nach Bestätigung der Buchung nicht zum Abschluss eines Mietvertrags über die Wohnung kommt und der Mieter die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat.

§ 23 Zahlungsverzug und Tragung der Mehrkosten bei Angabe falscher Rechnungsnummern

  1. Bei Zahlungsverzug der Nutzer kann RAP zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Verzugszinsen für jede Mahnung EUR 5,00 Mahnkosten als pauschalierten Schadensersatz berechnen. Dies gilt nicht, wenn Nutzer nachweisen können, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  2. Die Nutzer haben Sorge dafür zu tragen, dass die Rechnungsnummer bei Überweisungen korrekt angegeben wird. Durch falsche Rechnungsnummern verursachte Mehrkosten sowie eventuell anfallende Rücklastschriftgebühren sind vom jeweiligen Nutzer zu tragen.

VI. Weitere Regelungen

§ 24 Haftungsausschluss

  1. RAP haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die Übernahme von Garantien, jeder anderen verschuldensunabhängigen Haftung insbesondere nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes oder im Falle einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch RAP ist die Haftung auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, auf deren Erfüllung die Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.
  3. Jede weitere Haftung von RAP ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RAP.

§ 25 Haftung für Links

Die Plattform enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte RAP keinen Einfluss hat. Deshalb kann RAP für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht möglich und zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden derartige Links umgehend entfernt.

§ 26 Freistellung

  1. Die Nutzer stellen RAP auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder Dritte gegen RAP geltend machen, soweit diese auf der Gestaltung der Inserate durch Vermieter, die sonstige Nutzung der Plattform oder Verstößen gegen diese AGB beruhen. Dies gilt auch für Fälle, in denen ein Inserat gem. § 12 durch RAP auf anderen Websites beworben wird. Dies umfasst auch etwaige Gerichtskosten sowie die Kosten für einen durch RAP ausgewählten Rechtsanwalt in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Diese Verpflichtung zur Freistellung gilt nicht, soweit die Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten haben.
  2. Darüber hinaus sind die Nutzer verpflichtet, im Falle einer Geltendmachung von Ansprüchen gegen RAP durch andere Nutzer oder durch Dritte, die auf dem Verhalten der Nutzer auf der Plattform beruhen, RAP alle Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen, die zur Überprüfung der Berechtigung der Ansprüche und zur Durchführung einer angemessenen Verteidigung erforderlich sind.

§ 27 Laufzeit und Kündigung der AGB

  1. Diese AGB werden mit dem ausfüllen des Onlineformulars auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Nutzer können den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist per E-Mail kündigen. Bereits geschlossene Mietverträge bleiben von dieser Kündigung unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben bereits bestehende Ansprüche von RAP auf Zahlung der Service-Pauschale, insbesondere auch im Falle einer Verlängerung des Mietvertrages.
  3. RAP kann den auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Nutzungsvertrag mit dem Nutzer jederzeit ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  4. Darüber hinaus kann RAP den Nutzungsvertrag außerordentlich und ohne vorherige Mitteilung kündigen, wenn der Nutzer erheblich gegen seine Pflichten aus diesen AGB verstößt, der Nutzer gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter erheblich verstoßen hat oder RAP eine solche Maßnahme für erforderlich und angemessen hält, um die persönliche Sicherheit oder das Vermögen von RAP, Nutzern oder Dritten (zum Beispiel im Falle eines betrügerischen Verhaltens durch einen Nutzer) zu schützen.

§ 28 Änderungsvorbehalt

  1. RAP behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit einseitig unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten AGB unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf der Plattform. Darüber hinaus wird RAP die Nutzer auch gesondert per E-Mail über die bevorstehende Änderung unterrichten.
  2. Soweit die Änderung wesentliche Vertragsbestandteile betrifft, also insbesondere Leistungspflichten von RAP gegenüber den Nutzern, ist für die Wirksamkeit die Zustimmung der Nutzer erforderlich. Diese kann entweder ausdrücklich erteilt werden oder konkludent, insbesondere durch die Weiternutzung der Plattform nach Erhalt der Ankündigung im Sinne des Absatzes 1, insbesondere durch das Einstellen von weiteren Inseraten sowie das Stellen von Buchungsanfragen. Soweit es sich um unwesentliche Änderungen handelt oder die Änderungen erforderlich sind, um einem Gesetz, einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung oder einer verbindlichen Anordnung einer zuständigen Behörde Rechnung zu tragen, wird die Änderung Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber RAP in Schrift- oder Textform widerspricht. Die weitere Nutzung der Plattform nach der Ankündigung im Sinne des Absatzes 1 stellt dabei einen Verzicht auf dieses Widerspruchsrecht dar.
  3. Stimmen die Nutzer den Änderungen nicht zu bzw. machen sie von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, behält sich RAP unbeschadet der Regelung in § 29(3) und (4) vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

§ 29 Ranking der Suchergebnisse

Die Reihenfolge, in der bei einer auf der Plattform durchgeführten Suche die Inserate angezeigt werden, hängt von verschiedenen Parametern ab. Zu den Hauptparametern zählen dabei:

  • die von den Mietern angegebenen Suchoperatoren und Filter, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Mietzahlung, der Dauer der Miete sowie den Eigenschaften der Wohnung, beispielsweise die Lage, die Zahl der Betten sowie die Verfügbarkeit unter Berücksichtigung der vom Vermieter angegebenen Mindest- und Höchstaufenthaltsdauer
  • die Höhe der vom Vermieter verlangten Miete sowie der gegebenenfalls erforderlichen Kaution
  • Eigenschaften des Inserats wie beispielsweise die enthaltene Beschreibung der Wohnung sowie die beigefügten Fotos

§ 30 Zugang zu Daten

  1. Grundsätzlich hat nur RAP Zugang zu den Kontaktdaten der Nutzer, den Nutzungsdaten, Zahlungsdaten, hochgeladenen Verifizierungsdokumenten sowie gegebenenfalls sonstigen von den Nutzern zur Verfügung gestellten Daten oder bei der Nutzung der Plattform generierten Daten. Vor Abschluss des Mietvertrags erhalten Vermieter nach der Stellung einer Buchungsanfrage alle vom Mieter zur Verfügung gestellten Informationen über die aktuelle berufliche Tätigkeit und den Arbeitgeber des Mieters. Mieter erhalten vor Abschluss des Mietvertrags keinen Zugriff auf die Daten des Vermieters, sondern können lediglich die im Inserat enthaltenen Informationen einsehen. Nach Abschluss des Mietvertrags haben die Nutzer jeweils Zugriff auf die zum Zwecke der Unterzeichnung des Mietvertrags übermittelten Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch RAP erfolgt im Einklang mit der Datenschutzerklärung, aus der sich die Einzelheiten der vorgenommenen Datenverarbeitung ergeben.
  2. RAP kann von den Nutzern übermittelte Daten auch zum Zwecke der Verifizierung der Identität der Nutzer oder der Echtheit von Dokumenten im Einklang mit den datenschutz- oder fernmelderechtlichen Vorgaben an Dritte weitergeben. Des Weiteren können diese Daten sowie im Rahmen der Nutzung der Plattform generierte Daten an Dienstleister weitergegeben werden, insbesondere zum Zwecke der Kommunikation mit den Nutzern oder im Rahmen des Einsatzes von Analyse-Tools. Auch insofern erfolgt die Verarbeitung von Personen Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Unbeschadet der dort aufgeführten Maßnahmen besteht keine Möglichkeit, die Weitergabe von Daten abzulehnen.
  3. Nach Ende der Vertragsbeziehung haben Nutzer das Recht eine Löschung der Daten zu beantragen. Dies gilt unbeschadet etwaiger gesetzlicher Auskunftsansprüche.

§ 31 Online-Streitbeilegung

  • RAP nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, um Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern beizulegen und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

§ 32 Geltendes Recht und Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen RAP und den Nutzern gilt ausschließlich deutsches Recht. Nutzer, die Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU sind, genießen außerdem den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Aufenthaltsstaates.
  2. Wenn der Nutzer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat, ist der Gerichtsstand München.

§ 33 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht, sondern diese bleiben wirksam. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Bestimmungen.